Organisationsstruktur

Organigramm

Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung entscheidet über die ihr nach dem Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (WVG) und der Satzung zugewiesenen Aufgaben sowie über alle wichtigen Angelegenheiten des Verbandes. Die ausführliche Beschreibung der Aufgaben der Verbandsversammlung sind in der Satzung des Abwasserverbandes Kronberg (als PDF-Datei runterzuladen) beschrieben.

Vorstand

Der Vorstand des Abwasserverbandes Kronberg leitet den Verband nach Maßgabe des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG) und der Satzung in Übereinstimmung mit den von der Verbandsversammlung beschlossenen Grundsätzen.

Er berät und beschließt über die laufenden Verbandsangelegenheiten, soweit nicht der Verbandsvorsteher allein zuständig ist. Der Verbandsvorsteher kann zur Erfüllung des Geschäftsvorgangs einen Geschäftsführer beauftragen. Die ausführliche Beschreibung der Aufgaben des Vorstandes sind in der Satzung des Abwasserverbandes Kronberg (als PDF-Datei runterzuladen) beschrieben.

Verbandsvorsteher

Der Verbandsvorsteher ist für die laufenden Verwaltungsangelegenheiten zuständig, die wegen ihrer ständigen Wiederkehr oder nach der Bedeutung der Sache keiner Beteiligung des Vorstandes bedürfen. Zu dem bereitet der Verbandsvorsteher die Beschlüsse des Vorstandes vor und führt sie aus. Er beaufsichtigt den Geschäftsvorgang und ist für den geregelten Geschäftsablauf und die Geschäftsverteilung verantwortlich. Er kann für all die oben genannten Aufgaben einen Geschäftsführer beauftragen.